Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar

Höchste Erhöhung des Kindergeldes seit 2010

Das Kindergeld steigt ab Januar 2021 um monatlich 15 Euro je Kind. Somit werden künftig für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 250 Euro pro Monat.

Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse Nord angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen.

Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Januar 2021 steigt auch der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um 20 Euro auf 205 Euro pro Kind und Monat.

Kinderzuschlag (KiZ) können Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse erhalten, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt.

Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.

Guntram Bombor, Leiter der Familienkasse Nord, empfiehlt, den Antrag auf Kinderzuschlag direkt online auszufüllen und die notwendigen Nachweise hochzuladen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag steht ab Januar 2021 ein erweitertes Angebot zur Videoberatung bequem von zuhause aus zur Verfügung.

Die Familienkasse Nord mit Sitz in Hamburg bearbeitet mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag für Eltern in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern und hat im Jahr 2020 alleine ca. 3,5 Mrd. Euro Kindergeld (für rund 740.000 Kindergeldberechtigte) und 64 Mio. Euro Kinderzuschlag ausgezahlt.

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