Nachträglicher Erwerb des Mittleren Schulabschlusses 2020

Anträge sind erhältlich im Schulamt in der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2/6

Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck bietet allen Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht Schülerin oder Schüler einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind, die Möglichkeit, durch eine Prüfung den Mittleren Schulabschluss zu erwerben.

Die Prüfung wird von einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuss abgelegt. Anträge sind erhältlich im Schulamt in der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2/6, 23539 Lübeck, Rufnummer (0451) 122 4093.

Die Anträge sowie weitere Anlagen müssen mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, des letzten Zeugnisses und einem schulisch-beruflichen Lebenslauf bis zum 31. Januar 2020 beim Schulamt eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die schriftlichen Prüfungen finden im Mai, die mündlichen im Juni 2020, statt. Am 8. Januar 2020, 19:30 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck, eine lnformationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Bei Fragen zum Verlauf der Prüfung oder zu Prüfungsinhalten können sie sich auch telefonisch an die Prüfungsleiterin, Frau Völschow, unter der Rufnummer (0451) 122 82410, wenden. Telefonische Sprechzeiten jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

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