Unterstützung für Familien

•Kinderbonus muss nicht extra beantragt werden
•Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) bei unvorhergesehenen Einkommenseinbußen

Familien sollen mit 300 Euro Kinderbonus unterstützt werden, da sie während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Den Kinderbonus soll es für jedes Kind geben, für das auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Ein Antrag ist nicht nötig.

Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets, das der Koalitionsausschuss jüngst beschlossen hat. Wann Familien mit der finanziellen Hilfe rechnen können, hängt vom weiteren Verfahren der Gesetzgebung ab.

Familienkasse informiert über Auszahlung
Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Sie werden sobald wie möglich von ihrer Familienkasse über die Auszahlung informiert. Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) verrechnet. Das teilt das Bundesministerium für Familie in seiner Meldung „Corona-Konjunkturpaket: Starker Impuls für Familien und Kinder“ auf der Seite www.bmfsfj.de mit.

Weitere Hilfe für Familien: Notfall-KiZ
„Familien, deren Einkommen wegen der Corona-Krise nicht mehr zum Lebensunterhalt reicht, können aktuell mit dem „Notfall-KiZ“ leichter Kinderzuschlag bekommen. Das kann zum Beispiel für Eltern gelten, die Kurzarbeitergeld erhalten, selbstständig sind und zurzeit keine oder verringerte Einnahmen haben, weniger Bezüge durch entfallene Überstunden erhalten oder derzeit Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld beziehen. Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Sie Anspruch haben“, empfiehlt Markus Dusch, Chef der Agentur für Arbeit Lübeck.

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