Update der Flugärger-App: So fordern Fluggäste mit wenigen Klicks ihr Geld ein

Mit der Flugärger-App bieten die Verbraucherzentralen die Möglichkeit, Ansprüche auf Erstattung bei abgesagten Flügen und Corona-bedingten Ausfällen zu prüfen. Mit einem Update hat die App neue Funktionen bekommen. Von jetzt an können Verbraucher:innen ihre Ansprüche auch dann direkt prüfen lassen, wenn ihr gebuchter Flug längere Zeit vor dem Reisetermin annulliert wird.

Die Erweiterung der Flugärger-App ist ein Gemeinschaftsprojekt mit finanzieller Beteiligung der Verbraucherschutzministerien mehrerer Bundesländer – darunter das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein. Mit der App können Reisende ihre Ticketkosten bequem und rechtskonform von der Fluggesellschaft zurückfordern und weitere Ansprüche geltend machen. Vor zwei Jahren hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen diesen digitalen Service entwickelt. „Durch das gemeinsame Projekt zur Erweiterung der Flugärger-App konnten wir demonstrieren, dass im Rahmen der Digitalisierung des Verbraucherschutzes eine Zusammenarbeit auf der Ebene verschiedener Bundesländer sinnvoll ist, um derartige oft kostenintensive Projekte auch zukünftig realisieren zu können und die Digitalisierung im Bereich des Verbraucherschutzes voranzubringen“, so Claus Christian Claussen, Verbraucherschutzminister des Landes Schleswig-Holstein.

Viele Verbraucher warten bis heute auf Rückzahlungen
In der Corona-Pandemie seit März 2020 haben Reiseveranstalter tausende Reisen abgesagt und Flüge annulliert. Dies hat nicht nur die Reisebranche hart getroffen. Viele Verbraucher warten bis heute auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen für ausgefallene Reisen. Mit der Flugärger-App erfahren Betroffene, ob sie die Kosten vollständig zurückfordern können. Wer wegen einer Reisewarnung oder aus Angst vor Einschränkungen überlegt, sein Ticket zu stornieren, bekommt mit der Flugärger-App Tipps zum richtigen Vorgehen. Wer bereits storniert hat, kann mithilfe der App Steuern und Gebühren, in manchen Fällen auch Teile des Flugpreises zurückfordern.

Erweiterter Service
Fluggesellschaften reagieren auf Forderungen von Fluggästen oft verzögert oder gar nicht. Die App lotst Nutzer in solchen Fällen direkt zur zuständigen Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen-verkehr (söp) übernimmt Angaben aus der App automatisch in ihre Formulare. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren. Unterstützung gibt es auch bei Überbuchung und Änderungen von Abflugzeit oder -ort. In diesen Fällen berechnet die App Ansprüche auf Basis der Fluggastrechteverordnung. Bis zu 600 Euro über einen Ersatzflug oder den Flugpreis hinaus sind möglich, ebenso die Erstattung für zusätzliche Hotel- oder Fahrtkosten.

Ansprechpartner und Beratung
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Verbraucher mit Informationen, Musterbriefen und Beratung.

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