Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Weiterbewilligung erfolgt automatisch.

Bundestag und Bundesrat haben am 15.5.2020 das Sozialschutzpaket II beraten sowie verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Das Gesetz wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Weiterbewilligung erfolgt automatisch
Das Arbeislosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen.

„Für unsere Kundinnen und Kunden ist dies im Hinblick auf die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt eine gute Lösung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zum Teil abzumildern und den eventuell anstehenden Übergang zum Arbeitslosengeld II hinauszuzögern. Wenn Sie nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch haben, erhalten Sie ein Weiterbewilligungsschreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden“, erklärt Markus Dusch, Chef der Arbeitsagentur Lübeck.

Auch diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und die deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.

« Gut vernetztWorauf kommt es bei der Studienbewerbung an? »