Bildungsprämie für Fortbildungen noch bis zum 31. Dezember 2020 erhältlich

Bund fördert Maßnahmen bis zu 50 Prozent – Anträge nimmt die VHS Lübeck entgegen

Wer in den kommenden zwölf Monaten eine Fortbildung mit der Bildungsprämie plant, sollte diese bis zum 31.Dezemner 2020 bei der VHS Lübeck beantragen. Das Förderinstrument des Bundes, das Fortbildungskosten bis zu 50 Prozent reduzieren kann, läuft aus.

Die VHS stellte das Bundesförderprogramm heute noch einmal öffentlich vor. Anspruchsberechtigt sind Angestellte, Selbständige sowie Rentner:innen und Pensionär:innen, die mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sind und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 Euro (allein veranlagt) beziehungsweise 40.000 Euro (gemeinsam veranlagt), nicht überschreiten. Zusätzlich zum Steuerbescheid sind ein Arbeitsvertrag und ein Personalausweis zum Beratungstermin bei der VHS Lübeck mitzubringen.

Welche Möglichkeiten die Bildungsprämie bietet, wurde anhand zweier praktischer Beispiele deutlich:

•    Monika Eberlien nutzte die Bildungsprämie zur beruflichen Neu-/Umorientierung für die Gründung einer Vitametik-Naturheilpraxis. Hierbei handelt es sich um eine ganzheitliche Methode, die stress-und verspannungsbedingte Schmerzen behandelt.

•    Jens Bergau als Geschäftsführer und Personal Trainer eines Fitnessstudios absolviert mit Hilfe der Bildungsprämie eine Ausbildung bei der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, um den AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) zu erwerben. Anschließend plant er, mit einem in seinem Studio angestellten Mitarbeiter einen Ausbildungsvertrag abzuschließen.

Ein persönlicher Gesprächstermin kann telefonisch vereinbart werden unter der Rufnummer (0451) 122 - 4037 oder per E-Mail an anke.bruns@luebeck.de.

Über weitere Förderinstrumente informiert das Weiterbildungsportal Schleswig-Holstein auf der Website www.weiterbilden-sh.de.

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