BUND bemängelt Gewässerschutz: Auch Schleswig-Holstein schneidet schlecht ab

Elbe leidet unter Folgen des Klimawandels

Deutschland verstößt gegen europäische Vorgaben zum Gewässerschutz. Anders als vertraglich vereinbart werden bis 2027 auch in Schleswig-Holstein nur wenige Gewässer in einen guten ökologischen Zustand versetzt, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). In einer über 100 Seiten langen Analyse nimmt er Stellung zu den aktuellen Plänen zur Erfüllung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Für viele Seen und Flüsse – wie beispielsweise der Elbe und ihren Nebenflüssen, aber auch für das Grundwasser, ist die Erreichung der gesetzten Ziele nicht absehbar. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht. Der BUND verlangt vom Land Schleswig-Holstein daher wesentliche Nachbesserungen der behördlichen Planungen.

Dr. Florian Schulz, Wasserexperte des BUND SH warnt: „Schleswig-Holstein gefährdet den Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser, wenn der Gewässerschutz so halbherzig und schleppend betrieben wird. Wir müssen jetzt handeln, denn wir befinden uns bereits mitten in einer Gewässerkrise. Um die Ziele für 2027 noch zu erreichen, muss Schleswig-Holstein massiv nachbessern, um zukünftig eine gute Wasserqualität sicherzustellen.“

Die Herausforderungen wachsen mit der Klimakrise. In Dürrezeiten führen Flüsse weniger Wasser, womit ihre Schadstoffkonzentration steigt. Bei Starkregen belasten unkontrollierte Einleitungen von verschmutztem Mischwasser und Straßenabwasser die Gewässer. Der BUND SH fordert: Die Landesregierung muss einerseits die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit notwendige Maßnahmen zeitnah und konsequent umgesetzt werden können. Andererseits muss das Land die Rechtsgrundlagen wie die Düngeverordnung verbessern, damit etwa schädliche Bewirtschaftungsmethoden unterbunden werden.

„Bislang ist die Landwirtschaft unter anderem wegen zu hoher Nitrateinträge eine Hauptverursacherin schlechter Wasserqualität. Auch die durch Erosion ausgelösten Sedimenteinträge tragen maßgeblich zum schlechten Zustand der Gewässer bei. Steuerfinanzierte Agrarbeihilfen darf es künftig nur noch geben, wenn Gewässerschutzstandards eingehalten werden,“ konstatiert Schulz.

Auch Ole Eggers, Landesgeschäftsführer BUND SH äußert Kritik: „Bereits 2017 hat der BUND EU-Beschwerde eingelegt. Wir erwarten von der Bundesregierung einen strategischen Aktionsplan, in dem konkrete Maßnahmen systematisch aufeinander aufgebaut sind. Doch dieser Plan fehlt. Dreh- und Angelpunkt ist auch eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit. Nur so gibt es gesellschaftlichen Rückhalt für die notwendigen Maßnahmen, um das Allgemeingut Wasser zu schützen. Fristverlängerungen nach 2027 dürfen nur gut begründete Ausnahmen sein. Je länger wir warten, desto teurer wird künftiger Gewässerschutz. Wir haben es in der Hand, künftigen Generationen einen Zugang zu kostbarem Trinkwasser zu ermöglichen.“

Der BUND Schleswig-Holstein wird zum Fristende der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Elbe eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Der Umweltverband macht zudem auf Bundes- und Landesebene Vorschläge zu Maßnahmen, um den guten ökologischen Zustand an Flüssen, Seen und des Grundwassers bis zum Jahr 2027 zu erreichen.

Weitere Informationen:

Die Stellungnahme des BUND-Landesverbands Schleswig-Holstein:
https://bit.ly/35Gd460 oder unter www.bund-sh.de/Publikationen

Die Stellungnahme des BUND-Bundesverbands:
www.bund.net/stellungnahme-wrrl

Zur Wasserrahmenrichtlinie, der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz: https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/

Zur EU-Beschwerde zur Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf

BUND-Gewässerreport 2018: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

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