Erst die Anzeige – jetzt die Abrechnung

Kurzarbeit online abrechnen über den eService der Arbeitsagentur

Viele Betriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, nutzen Kurzarbeit, um ihre Mitarbeitenden im Unternehmen zu halten. Dazu zeigen die Unternehmen in einem ersten Schritt Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit an. Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich vorliegen, erhalten die Unternehmen einen entsprechenden Bescheid.

„Doch diese Anzeige ist nur der erste Schritt. Danach folgt die konkrete monatliche Abrechnung der Kurzarbeit. Diese Abrechnung sollte online erfolgen“, empfiehlt Markus Dusch, Chef der Arbeitsagentur Lübeck. “Damit ist eine deutlich schnellere Bearbeitung möglich. Abrechnungen, die per Mail eingehen, müssen dagegen erst zugeordnet werden. Diesen Zeitverlust können Sie als Unternehmen vermeiden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen unterstützt werden, zwischenspeichern können und alle Anträge sowie Fragebögen auf einen Blick haben“, erklärt Dusch.

Unter www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen haben Unternehmen einen schnellen Zugriff auf die Online-Angebote der Arbeitsagentur. Betriebe, die bereits online mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten, können ihren Account nutzen und sich anmelden. Sollten Unternehmen noch keine Zugangsdaten haben, erhalten sie diese vom Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 20.

Alle Informationen zur Kurzarbeit finden Unternehmen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/.

Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur bietet bei Bedarf auch gerne Hilfe im Verfahren an, damit die Online-Abrechnung problemlos erledigt werden kann.

Hintergrundinformation
Mit dem Kurzarbeitergeld können die Unternehmen in dieser schwierigen Situation ihre Fachkräfte halten, die sie nach der Krise dringend benötigen. Zeigt eine Firma Kurzarbeit an, müssen die Arbeitnehmenden nicht entlassen werden, sie bleiben weiterhin Beschäftigte der Unternehmen und bekommen für nicht geleistete Arbeitszeiten Kurzarbeitergeld, dass den Betrieben zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen von der Arbeitsagentur erstattet wird. Nach der Krise können die betroffenen Arbeitskräfte dann ohne Verzögerung wieder im Unternehmen eingesetzt werden.

« Karsten Jahnke informiert!Remote-Filmfest live erleben – Pazz.de verlängert Einsendefrist und gibt Filmfest-Termin bekannt »