Geld vom Konto verschwunden? Das können Betroffene tun

Von vielen Girokonten verschwindet unbemerkt Geld. Dahinter stecken oft Abbuchungen für vergessene Verträge. In manchen Fällen buchen Unternehmen auch unberechtigt Beträge ab – etwa für ein längst gekündigtes Abo oder einen untergeschobenen Vertrag. Dagegen gibt es nur ein Mittel: Die Kontobewegungen im Blick behalten und bei unklaren Abbuchungen schnell handeln.

 

Bei kleineren Beträgen bleibt ein Leck im Girokonto oft unbemerkt. Oft sind das Abbuchungen für Verträge, die man irgendwann unbedacht oder aus Versehen abgeschlossen hat – ein Kreuz oder Klick an der falschen Stelle oder eine übersehene Klausel in endlosen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reichen dafür aus. Typische Beispiele sind unnütze Versicherungen, Probeabos für Zeitschriften, Sammelmünzen oder Handy-Klingeltöne. „Leicht vergisst man es, solche Verträge zu kündigen, weil die Abbuchungen kleinerer Beträge nicht auffallen“, so Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

 

Kostenfallen im Internet

Auf Internetseiten und in sozialen Medien können Verträge völlig unbemerkt zustande kommen. Ein unbedachtes Tippen auf Werbung kann ausreichen, um aus Versehen ein Abo abzuschließen. In manchen Fällen werden Nutzer sogar von gängigen Internetseiten auf unbekannte Seiten umgeleitet. Solche Abofallen von Drittanbietern ziehen wöchentliche Abbuchungen bis zu 9,99 Euro nach sich. Dann sind schnell ein paar hundert Euro verschwunden. „Regelmäßig erleben wir auch Fälle, in denen Verbraucher nach Werbeanrufen, Gewinnversprechen oder bei Haustürgeschäften gegen ihren Willen Verträge abgeschlossen haben“, so Herte.

 

So holen Betroffene ihr Geld zurück

Wenn jemand ohne Erlaubnis des Kontoinhabers Geld abbucht, kann dieser der Abbuchung bei der Bank widersprechen und das Geld zurückholen. Dafür hat man 13 Monate Zeit. Aber Vorsicht – auch wenn Verbraucher einen Vertrag für untergeschoben und Abbuchungen für unberechtigt halten, kann die Rechtslage anders aussehen. „Wer eine Abbuchung voreilig rückgängig macht, obwohl eine Zahlungspflicht besteht, riskiert ein Mahnverfahren mit zusätzlichen Kosten und Aufwand“, warnt Herte. Deshalb ist es wichtig, zunächst mit dem betreffenden

Unternehmen zu klären, was hinter der Abbuchung steckt und ob sie tatsächlich unberechtigt ist. Bei Konflikten mit Unternehmen finden Betroffene bei der Verbraucherzentrale Rat und Unterstützung.

 

Konto kontrollieren und auf Bezahlmethoden achten

Wer sichergehen will, kontrolliert die Abbuchungen vom Girokonto am besten mindestens einmal in der Woche. Betroffene, die schon einmal eine unberechtigte Abbuchung hatten und weitere befürchten, sollten ihre Bank informieren. Das Geldinstitut kann in solchen Fällen eine Sperrliste für Kontoabbuchungen einrichten. Wer per Überweisung oder mit Zahlungsdiensten wie Paypal, Klarna oder Sofortüberweisung bezahlt, hat kaum eine Möglichkeit, das Geld später zurückzuholen. Deshalb sind diese Bezahlmethoden nicht in allen Fällen eine gute Wahl. Mehr Sicherheit bietet die Bezahlung per Lastschrift oder Kreditkarte.

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