Touristische Öffnungen geben Hoffnung – doch Vieles ist unklar

Jugendherbergen im Norden öffnen ohne Kerngeschäft

Die Jugendherbergen im Norden sehen dank der touristischen Öffnungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen erstmals wieder Licht am Ende des Tunnels. Die  Freude über die anreisenden Gäste ist groß, gleichzeitig bleiben aber noch Fragen offen. Denn  anders als in Hotels oder Ferienwohnungen ist teilweise noch unklar, welche Regeln für die  Belegung in Jugendherbergen gelten. Einerseits bieten sie touristische Übernachtungen an. Andererseits sind sie als außerschulischer Lernort im Bildungssystem verankert. Was gilt nun  für die Häuser des gemeinnützigen DJH-Landesverbands Nordmark, einem freien Träger der  Kinder- und Jugendhilfe?

 

Über Pfingsten sind gut die Hälfte der mehr als 40 Häuser mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen  geöffnet – und mit Familien und Einzelgästen schon fast ausgebucht. Ebenso verheißen die  Vorbuchungen einen ähnlich starken Familien-Sommer wie im letzten Jahr. Insgesamt sechs  Jugendherbergen hatten im April/Mai bereits im Rahmen der Modellprojekte den Wiedereinstieg  gemeistert. „Das Interesse und die Akzeptanz der meisten Gäste ist erfreulich groß. Es ist ein tolles  Gefühl, dass unsere Mitarbeiter endlich wieder in ihre Gastgeber-Rolle schlüpfen können“, fasst Stefan  Wehrheim, Geschäftsführer im DJH-Landesverband Nordmark e.V., zusammen.

 

Teils widersprüchliche Regeln

Außerhalb der Feiertage, Wochenenden und Ferienzeiten sieht die Lage anders aus. Denn das  Kerngeschäft der Jugendherbergen – die Klassenfahrten und Gruppenreisen – liegt weiterhin  weitestgehend brach. Es ist unklar, wann sich hier wieder Perspektiven auftun. „Uns ist vollkommen  bewusst, dass die Öffnungsschritte zur Infektionslage passen müssen“, betont Wehrheim. „Aber es  hängt auch davon ab, wie man jetzt die Bedarfe unserer Kinder und Jugendlichen bewertet und  entsprechende Rahmenbedingungen schafft.“

 

So sind aktuell in Schleswig-Holstein beispielsweise Klassenfahrten erlaubt, aber es ist ungeklärt, ob  dabei die aktuellen Regeln (z.B. Testregeln) des Schulbetriebs oder des Tourismus gelten.  Niedersachsen wiederum erlaubt Kinder- und Jugendfreizeiten mit bis zu 50 Kindern, verbietet aber  weiterhin Klassenfahrten und rät sogar bis mindestens Anfang 2022 von Klassenfahrten ab. Hamburg  ermöglicht bislang noch nichts von all dem. Der DJH-Landesverband Nordmark wünscht sich – sofern  es das Infektionsgeschehen zulässt – konkrete Perspektiven für Ferienfreizeiten und Jugendfahrten in  den Sommerferien sowie ein klares Regelwerk für Klassenfahrten spätestens für das neue Schuljahr.

 

Rechtzeitig die Weichen stellen

„Da im Gruppenbereich lange im Voraus geplant werden muss, sollten so bald wie möglich die  konkreten Rahmenbedingungen definiert werden – auch wenn sie erst später in Kraft treten“, erläutert  Wehrheim. „Nur so können Sommercamps und Ferienfreizeiten, die für viele Kinder und Jugendliche  gerade wichtiger denn je sind, verantwortungsbewusst stattfinden.“ Ein Kohortenprinzip zum Beispiel  würde bereits Vieles deutlich leichter machen. Seit Pandemiebeginn hat der DJH-Landesverband  Nordmark e.V. seine Konzepte und Angebote weiterentwickelt und konsequent an die aktuellen Bedarfe  und Vorgaben angepasst. Die erweiterten Hygienekonzepte waren bislang stets erfolgreich im Einsatz.  „Wir bleiben flexibel und sind weiterhin bereit, die jeweils aktuellen Anforderungen sicher und  praxisorientiert umzusetzen“, verspricht der Landesverbands-Geschäftsführer.

 

Nachholbedarf für den Klassenzusammenhalt vorhanden

Die Anfragen bei den Jugendherbergen im Norden zeigen, dass es nach der langen Zeit der Entbehrung  viele Klassen gibt, die trotz all dieser Unklarheiten und Einschränkungen unbedingt ihre Fahrten,  teilweise sogar noch vor dem Sommer, durchführen möchten. Sie wollen mit den angebotenen Teambuilding-Programmen den Klassenzusammenhalt wieder stärken oder auch die Kinder für das  lange Durchhalten belohnen. Das ist derzeit zwar nicht verboten, aber mit sehr strengen Auflagen  verknüpft. „Seien wir mal ehrlich: Auf Dauer ist das weder für uns noch für die Klassen das, was eine  Klassenfahrt ausmacht. Wir sind überzeugt, dass es bessere und dennoch coronakonforme Regeln  geben könnte“, stellt Stefan Wehrheim fest. Daher kommt der Verband seinen jungen Gästen entgegen:  „Wir geben unser Bestes, in enger Absprache mit den Lehrern verordnungskonforme Lösungen zu  finden. Und wenn Klassen unter den aktuellen Bedingungen nicht reisen möchten, ermöglichen wir  selbstverständlich eine kostenfreie Umbuchung“, so Wehrheim. Gleichzeitig übt er sich in Optimismus:  „Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass wir viele der eingebuchten Klassen nach den Sommerferien  tatsächlich auch beherbergen können und nicht zum zweiten oder dritten Mal auf einen neuen Termin  vertrösten müssen.“

 

Weitere Neuigkeiten der Jugendherbergen im Norden:

- Eine Übersicht zu allen geöffneten Jugendherbergen und geplanten Öffnungsterminen ist zu finden unter https://nordmark.jugendherberge.de/geoeffnet/

- Diese Nordsee-Jugendherbergen öffnen nach umfassender Modernisierung im neuen Look: Jugendherberge Büsum (bereits geöffnet) und Wittdün auf Amrum (ab 11. Juni 2021)

- Mit deutlich weniger als 50 Prozent der normalen Übernachtungszahlen rechnet der DJH_Landesverband Nordmark e.V. in diesem Jahr im optimistischen Szenario – je nach Verlauf der nächsten Monate

- Freie Kapazitäten an attraktiven Standorten gibt es vor allem im Juni für Familien mit kleinen, nicht schulpflichtigen Kindern – durch den Wegfall des Gruppengeschäfts

- Die Sommerferien sind gut gebucht, aber die Buchungsentwicklung ist sehr dynamisch (aufgrund von Anreisemodalitäten, kurzfristigen Stornierungsmöglichkeiten, Gruppenabsagen)

– Restplatzticker für Nord- und Ostsee unter https://nordmark.jugendherberge.de/freiplatzticker

- Ab sofort und bis Jahresende bieten die Jugendherbergen besondere Angebots-Specials für Familien unter https://nordmark.jugendherberge.de/familienauszeit

- Einige Jugendherbergen tragen weiterhin auf andere Weise zur Pandemiebekämpfung sowie zum Ermöglichen der touristischen Öffnungen bei, z.B. als Impfzentren wie in Bad Oldesloe, Schnelltestzentren wie auf Amrum oder durch die Unterbringung von Testpersonal wie auf Sylt.

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