Unfrei zurück an den Absender – Werbebriefe wirksam abstellen

Briefe mit Werbung sind für die meisten Menschen ein Ärgernis. Die Werbepost verstopft den Briefkasten und verursacht unnötigen Müll. Oft beschweren sich Betroffene, weil Unternehmen ihre Bitten um Einstellung der Werbepost einfach ignorieren. Doch es gibt Wege, sich wirksam gegen Werbebriefe zu wehren. Dabei hilft auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

Ob Kabelfernsehen, Kaffeefahrten oder Hörgeräte – viele Unternehmen halten es für eine gute Idee, ihre Produkte und Leistungen mit Werbebriefen anzupreisen. Bei vielen Menschen kommt das nicht gut an. Sie fühlen sich von unverlangter Post belästigt. Das zeigen Beschwerden, mit denen sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.

 

Rücksendung und DSGVO-Auskunft gegen Werbebriefe

Besonders verärgert sind Betroffene, die mit Briefen oder Emails an die Absender vergeblich versucht haben, die Werbeflut einzudämmen. „Bekommt man Werbebriefe mit persönlicher Adresse trotzdem noch, hilft es oft, die unerwünschte Post zurück an den Absender zu schicken“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Am besten schreibt man auf den Briefumschlag: Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung. Damit die Post den Brief nicht noch einmal zurückbringt, kann es hilfreich sein, die eigene Adresse vorher mit einem Aufkleber unkenntlich zu machen. Da der Absender in diesem Fall die Kosten für die Rücksendung tragen muss, stellen Unternehmen ihre Werbepost in solchen Fällen oft ein. Auch falsch zugestellte Post kann man auf diese Weise zurückschicken, sollte sie aber vorher auf keinen Fall öffnen, um das Briefgeheimnis nicht zu verletzen.

 

So nutzt man die Datenschutzverordnung gegen lästige Werbung

Sollten trotzdem weiter Werbebriefe kommen, hilft die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die vor zwei Jahren EU-weit eingeführte Verordnung gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf Löschung und Sperrung. „Die DSGVO eröffnet bei unerwünschten Werbebriefen einen Weg, den Unternehmen Druck zu machen“, so Kerstin Heidt. „Auf Anfrage müssen sie Auskunft geben, woher sie die personenbezogenen Daten haben, zu welchen Zwecken und wie lange sie die Daten speichern und verarbeiten.“ Wer keine personalisierten Werbebriefe mehr bekommen will, kann der Datenverarbeitung widersprechen. Für Direktwerbung dürfen die Daten dann nicht mehr verwendet werden. Wer zusätzlich die Sperrung der eigenen Daten verlangt, verhindert damit, dass Unternehmen diese neu beschaffen. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Musterbrief an, mit dem man umfassende Auskunft über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen und diese zugleich löschen und sperren lassen kann. Wenn trotzdem weiter Werbebriefe kommen, das angeschriebene Unternehmen keine Auskunft erteilt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. In solchen Fällen können sich Betroffene an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden. In Schleswig-Holstein ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) verantwortlich.

 

Forderung nach Auskunft ist oft erfolgreich

Laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen lässt sich die DSGVO als Erfolg werten: Von den Teilnehmern, die bei Unternehmen um Datenauskunft gebeten hatten, haben mehr als zwei Drittel innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. „Wir empfehlen, die Möglichkeiten zu nutzen und Unternehmen damit deutlich zu zeigen, dass man Werbepost und die Verarbeitung persönlicher Daten ablehnt“, so Kerstin Heidt. Gegen Werbung ohne Adresse sowie kostenlose Anzeigenblätter und Wurfsendungen sollte ein Aufkleber am Briefkasten genügen. Darauf sollte ausdrücklich stehen: „Keine Werbung, Handzettel, Wurfsendungen, kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter einwerfen“. Solche Aufkleber sind in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.

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