Widerruf oder Kündigung: Im Corona-Ausnahmezustand wichtige Fristen nicht verpassen

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Der Alltag setzt aus, aber Fristen für Verträge, Kündigungen und Gewährleistungen laufen weiter. Sie gelten auch dann, wenn Empfänger*innen ein Schreiben wegen Krankheit nicht zur Kenntnis nehmen konnten oder es nicht rechtzeitig zur Post geschafft haben. Die Verbraucherzentrale setzt sich für Fristverlängerungen ein.

Zwar herrscht Ausnahmezustand in Deutschland, aber trotzdem stehen für manche Verbraucher*innen wichtige Entscheidungen an, für die Fristen gelten. Zum Beispiel, wenn man einen kürzlich geschlossenen Vertrag widerrufen oder sich gegen die Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen wehren will. Wichtig sind auch Gewährleistungsfristen für Reklamationen und Kündigungsfristen für Verträge.

So wird das Fristende berechnet
Bei der Fristenberechnung gilt die Grundregel: Der Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde, die Ware geliefert wird oder ein Brief mit der Kündigung oder Vertragsänderung eingegangen ist, wird nicht mitgezählt. Damit fällt das Fristende immer auf den gleichen Wochentag wie die Lieferung oder der Vertragsschluss – nur zwei Wochen später. Falls ein Feiertag am eigenen Wohnort dazwischen liegt, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Krankheit oder Urlaub zählen nicht
Um eine Frist zu wahren, muss die Erklärung dem Empfänger zugegangen sein. „Juristen verstehen darunter, dass der Empfänger diese erhält und
unter normalen Verhältnissen zur Kenntnis nehmen kann. Es kommt also nicht darauf an, ob man sie tatsächlich gelesen hat“, schildert Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Wer am letzten Tag der Frist vor Mitternacht noch schnell ein Fax oder eine Email an den Vertragspartner schickt, kann nicht sicher sein, ob das als fristgerecht anerkannt wird. Besser also, man reizt die Frist nicht bis zur letzten Minute aus. Wer sich den Gang zum Briefkasten oder das Abrufen der Emails spart, um Zeit zu gewinnen, irrt sich. Die Frist gilt auch dann, wenn der Empfänger ein Schreiben aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit nicht zur Kenntnis nehmen konnte.

Verbraucherzentrale setzt sich für Fristverlängerungen ein
„In der jetzigen Ausnahmesituation kann es für viele Verbraucher schwierig werden, Fristen einzuhalten – etwa weil sie in Quarantäne sind, im Ausland festsitzen oder gerade unter extremer Arbeitsbelastung stehen. Wir appellieren deshalb an die Fairness der Anbieter, Fristen in dieser Zeit großzügig zu verlängern“, so Michael Herte. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat hierfür einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, den Betroffene kostenfrei nutzen können.

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