Zähneputzen alleine reicht nicht

Die Professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der Mundhygiene.

Neben dem täglichen Zähneputzen und regelmäßigen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt empfehlen viele Mediziner auch eine Professionelle Zahnreinigung (PZR). AOK/hfr

Mit gesunden Zähnen fällt das Lächeln leicht. Wer darauf Wert legt, sollte auf eine sorgfältige Pflege achten. Dazu gehören neben dem täglichen Zähneputzen regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Erwachsene sollten mindestens einmal im Jahr ihre Zähne checken lassen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr vorgesehen.

Viele Zahnärzte empfehlen ihren Patienten außerdem eine professionelle Zahnreinigung (PZR). „Besonders bei chronischen Zahnfleischentzündungen, der sogenannten Parodontitis, kann die PZR den Zahnfleischschwund aufhalten oder verlangsamen“, sagt AOK-Sprecher Jens Kuschel. Bei der PZR entfernen der Zahnarzt oder eine ausgebildete Prophylaxefachkraft neben dem Zahnstein auch noch Zahnbeläge. Danach werden die gereinigten Flächen poliert und mit Fluorid gehärtet. Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung richten sich nach dem Zustand des Gebisses und werden vom Zahnarzt individuell nach Aufwand und der Dauer der Behandlung berechnet.

AOK-Gesundheitsbudget über 500 Euro
Die professionelle Zahnreinigung kann eine sorgfältige Mundhygiene sinnvoll ergänzen. Sie sorgt nicht nur für ein schönes Lächeln, sondern beugt beispielsweise auch Zahnfleischentzündungen vor. Mit dem neuen Gesundheitsbudget der AOK NORDWEST können AOK-Versicherte exklusive Mehrleistungen in Anspruch nehmen und entscheiden selbst über die Verwendung des persönlichen Gesundheitsbudgets. Bezahlt werden innerhalb des Gesundheitsbudgets jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro im Jahr. Bei der professionellen Zahnreinigung zahlt die AOK für jeden Versicherten zweimal im Kalenderjahr jeweils bis zu 50,- Euro.

Weitere Infos zum AOK-Gesundheitsbudget online unter www.aok.de/nw/ganzeinfach.
Service-Telefon: 0800 265 5119.

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