Kein Jobverlust im Winter!

Das Saison-Kurzarbeitergeld unterstützt witterungsabhängige Branchen einfach und unbürokratisch

Unternehmen im Baugewerbe, Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die Dachdecker und die Gerüstbauer stehen jedes Jahr vor den gleichen Herausforderungen: Frost und Schnee, Regen und Sturm führen zu saisonbedingten Arbeitsausfällen und nicht selten wird gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das muss nicht sein, denn für diese Unternehmen besteht die Möglichkeit, das Saison?Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug) sowie die sogenannten ergänzenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt. Dabei wird die Leistung bereits ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Die betroffenen Arbeitnehmenden erhalten das Saison-Kug in der Höhe des sonst gezahlten Arbeitslosengeldes, bleiben aber weiterhin bei ihren Betrieben angestellt. Verbessern sich die Witterungsbedingungen und ist dadurch wieder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme möglich, kann die Weiterbeschäftigung unkompliziert und ohne langwierige Personalsuche erfolgen.

Arbeitgebende haben während der Zahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes Anspruch auf die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. (Aus tarifrechtlichen Gründen gilt dies allerdings nicht für die Gerüstbauer.)

Arbeitnehmende erhalten ergänzende Leistungen wie das sogenannte Zuschuss-Wintergeld oder das Mehraufwands-Wintergeld.

„Diese ergänzenden Leistungen, sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende, finanzieren sich im Übrigen nicht aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, sondern aus einer speziellen Umlage“, erläutert Markus Dusch, Chef der Arbeitsagentur Lübeck. „Solche Umlagen sind Zahlungen, die extra für einen bestimmten Zweck erhoben werden - in diesem Fall für die ergänzenden Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld. Das Verfahren hierzu wurde durch die Tarifpartner der Baubranche beschlossen. Anders als viele denken, wird diese Umlage nicht nur durch die Unternehmen finanziert. Seit einigen Jahren leisten auch die Mitarbeitenden einen Beitrag zur Umlage, um so die Arbeitslosigkeit im Winter zu vermeiden.“

Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Lübeck informiert interessierte Unternehmen gerne über dieses Angebot. Kontaktieren Sie einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie unsere kostenfreie Service-Rufnummer: 0800 4 5555 20.

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