Weiterbildung von Beschäftigten

Seit Januar 2021 können Unternehmen gebündelt in einem Sammelantrag die Weiterbildungen von mehreren Beschäftigten beantragen. Die Förderleistungen werden als eine Gesamtleistung bewilligt. Ergänzend zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu fünfzehn Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet.

„Mit Fachkräfteengpässen, demografischem Wandel und Strukturwandel haben auch während der Corona-Pandemie bereits Wirtschaftszweige zu kämpfen. Die Corona-Krise wird enden, der Fachkräftemangel bleibt und wird künftig noch viele weitere Wirtschaftsbereiche beschäftigen. Machen Sie mit Weiterbildung Ihre Beschäftigten jetzt fit für die Zukunft. Qualifizierungen sind auch während der Kurzarbeit möglich. Dank Fernunterricht und Online-Angeboten können viele Schulungen ohne Anwesenheitspflicht stattfinden“, erläutert Markus Dusch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lübeck. „Binden Sie Fachkräfte an Ihren Betrieb und qualifizieren Sie neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen. Wir unterstützen Sie dabei. Die Arbeitsagentur Lübeck hat dieses Jahr 8,5 Millionen Euro für die Förderung der Weiterbildung eingeplant“, ergänzt er.

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz, in dem die Weiterbildung Beschäftigter geregelt ist, weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat darin auch die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, nochmals verbessert. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu fünfzehn Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet. Damit sollen Unternehmen und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse gestärkt werden.

Weitere Informationen

Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Lübeck informiert interessierte Unternehmen gerne unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 20 zu den Möglichkeiten.

Weitere Informationen bietet auch die Internetseite unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung.

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